Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. ATL Autoteile Lage GmbH
Geschäftsführer:
Nick Hofferber
Friedrichstr. 26
32791 Lage
Maßgebende Bedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.
Zahlungsbedingungen
Lieferung und Lieferverzug
Verbindliche Liefertermine und Lieferfristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
Wurde zwischen den Parteien eine Lieferfrist nicht verbindlich vereinbart, ist eine den Verzug begründende Mahnung des Käufers frühestens 4 Wochen nach Vertragsschluss zulässig.
Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden mit Ausnahme von Tauschpaletten nicht zurückgenommen und müssen vom Besteller auf eigene Kosten entsorgt werden.
Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen, soweit zwischen den Parteien nicht die Anlieferung der Ware vereinbart ist.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so ist er verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist
rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung beim Verkäufer eingeht.
Der Versand der Waren (auch etwaiger Rücksendungen) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
Rücktritt vom Vertrag
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
Rückgabe
Sachmangel
Der Besteller hat die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht. Beanstandungen wegen erkennbarer
Mängel, unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind sofort bei Übergabe anzumelden. Versteckte Mängel sind spätestens 5 Tagen nach bekanntwerden schriftlich anzumelden.
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Teilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeigen auszuhändigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Haftung
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er dem Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den
betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige verbundene Nachteile des Käufers, zum Beispiel höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei
arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Detmold.
|
|
|